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   LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 5 KR 5889/10   

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https://dejure.org/2012,128803
LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 5 KR 5889/10 (https://dejure.org/2012,128803)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.05.2012 - L 5 KR 5889/10 (https://dejure.org/2012,128803)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - L 5 KR 5889/10 (https://dejure.org/2012,128803)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 23/99 R

    Anspruch auf häusliche Krankenpflege bei nicht ausgebildeten Pflegepersonen und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 5 KR 5889/10
    Nach der Rechtsprechung des BSG müsse der Pflegende zur Erbringung der Pflegeleistungen bereit sein (vgl. BSG, Urt. v. 30.3.2000, - B 3 KR 23/99 R -).

    § 37 Abs. 3 SGB V gestalte als Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips (§ 1 Satz 2 SGB V) und des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12 Abs. 1 SGB V) den Vorrang der Eigenhilfe des Versicherten näher aus (BSG, Urt. v. 30.3.2000, - B 3 KR 23/99 R - LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 7.6.2005, - L 24 KR 49/03 -).

    Bei pflegerischen Maßnahmen etwa im Intimbereich seien grundsätzlich die aktive Pflegebereitschaft des Haushaltsangehörigen und die passive Pflegebereitschaft des Pflegebedürftigen zu fordern (BSG, Urt. v. 30.3.2000, - B 3 KR 23/99 R -).

    Der Versicherte oder der Angehörige dürften die Eigenhilfe aber nicht ohne nachvollziehbaren Grund verweigern, insbesondere bei einfachen Maßnahmen ohne Berührung der Intimsphäre (z. B. Medikamentengabe - BSG, Urt. v. 30.3.2000 - B 3 KR 23/99 R - LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 7.6.2005, - L 24 KR 49/03 -).

    Nicht maßgeblich ist, ob sie ausschließlich von fachlich geschulten Pflegekräften oder auch von Laien erbracht werden können (BSG, Urt. v. 30.3.2000, - B 3 KR 23/99 R -).

    Dies gilt allerdings dann nicht, wenn der Versicherte sich ohne nachvollziehbaren Grund weigert, Maßnahmen der Behandlungspflege von ehrenamtlichen Pflegepersonen in Anspruch zu nehmen, insbesondere solchen, die ihn ohnehin zur Sicherstellung der Pflege als Voraussetzung für den Anspruch auf Pflegegeld aus der Pflegeversicherung versorgen, und es sich um einfache Maßnahmen ohne Berührung der Intimsphäre handelt, wie es etwa bei der Medikamentengabe regelmäßig der Fall sein dürfte (BSG, Urt. v. 30.3.2000, - B 3 KR 23/99 R -).

  • LSG Brandenburg, 07.06.2005 - L 24 KR 49/03

    Kosten für die Verabreichung von Insulin im Rahmen der häuslichen Krankenpflege

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 5 KR 5889/10
    Familienangehörige müssten im Grundsatz alles in ihren Kräften Stehende tun, um neben den Leistungen der Krankenkasse zur Behebung des Krankheitszustandes ihrer Angehörigen beizutragen (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 7.6.2005, - L 24 KR 49/03 -).

    § 37 Abs. 3 SGB V gestalte als Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips (§ 1 Satz 2 SGB V) und des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12 Abs. 1 SGB V) den Vorrang der Eigenhilfe des Versicherten näher aus (BSG, Urt. v. 30.3.2000, - B 3 KR 23/99 R - LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 7.6.2005, - L 24 KR 49/03 -).

    Der Versicherte oder der Angehörige dürften die Eigenhilfe aber nicht ohne nachvollziehbaren Grund verweigern, insbesondere bei einfachen Maßnahmen ohne Berührung der Intimsphäre (z. B. Medikamentengabe - BSG, Urt. v. 30.3.2000 - B 3 KR 23/99 R - LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 7.6.2005, - L 24 KR 49/03 -).

    In diesen Fällen sei die Zumutbarkeit zu vermuten, es sei denn, die Betroffenen könnten ganz individuelle Gründe nachweisen (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 7.6.2005, - L 24 KR 49/03 -).

    Der Versicherte (Kranke) und die mit ihm im Haushalt lebenden Familienangehörigen müssen alles in ihren Kräften Stehende und Zumutbare tun, um zur Behebung des Krankheitszustandes beizutragen (LSG, Berlin-Brandenburg, Urt. v. 7.6.2005, - L 24 KR 49/03 -).

  • BSG, 16.12.2009 - B 7 AL 146/09 B

    Streitgegenstand im sozialgerichtlichen Verfahren; analoge Anwendbarkeit des § 96

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 5 KR 5889/10
    Hierzu ergangene Folgebescheide sind nicht gem. § 96 SGG Gegenstand des Klageverfahrens geworden (vgl. BSG, Beschl. v. 16.12.2009, - B 7 AL 146/09 B -).
  • BVerwG, 27.06.1985 - 2 B 81.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zulässigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 5 KR 5889/10
    Dass sich das Leistungsbegehren schon vor Klageerhebung erledigt hatte, ist unschädlich (vgl. BVerwG, Urt. v. 276.1985 - 2 B 81/84 -, veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 13/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Aufenthaltsort - Familienhaushalt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 5 KR 5889/10
    Für diese Zeit ergangene Bescheide seien nicht gem. § 86 Sozialgerichtsgesetz (SGG) bzw. § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens geworden (vgl. BSG, Urt. v. 21.11.2001, - B 3 KR 13/02 R -).
  • BSG, 24.09.2002 - B 3 KR 2/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Genehmigung - Versorgungsvertrag

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 5 KR 5889/10
    Leistungen der häuslichen Krankenpflege müssen vom Versicherten (unbeschadet der vertragsärztlichen Verordnung) vor Leistungsbeginn beantragt und von der Krankenkasse (durch Verwaltungsakt) bewilligt werden (vgl. § 15 Abs. 3 SGB V und dazu näher BSG, Urt. v. 24.9.2002 - B 3 KR 2/02 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2014 - L 5 KR 2372/12
    Zum Urteil des Senats vom 16.05.2012 (L 5 KR 5889/10), auf das die Berichterstatterin hinsichtlich der Maßstäbe für die Zumutbarkeit von Pflegeleistungen durch Angehörige hingewiesen hatte, führte der Kläger-Vertreter aus, daraus ergebe sich, dass die Tochter der Klägerin nicht verpflichtet werden könne, Urlaub für die Pflege der Klägerin zu nehmen.

    Der erkrankte Versicherte und die mit ihm im Haushalt lebenden Familienangehörigen müssen alles in ihren Kräften Stehende und Zumutbare tun, um zur Behebung des Krankheitszustandes beizutragen (Urteil des Senats vom 16.05.2012 - L 5 KR 5889/10 -, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.06.2005, - L 24 KR 49/03 -).

    Die Erbringung von Pflegeleistungen während der arbeits- bzw. schulfreien Zeit bzw. im Urlaub wird aber regelmäßig zumutbar sein, unbeschadet dessen, dass dem Haushaltsangehörigen ein gewisses Maß an jährlichem Erholungsurlaub ohne Verpflichtung zur Krankenpflege zugebilligt werden muss (Urteil des Senats vom 16.05.2012 - L 5 KR 5889/10 - mit Hinweis auf Padé in: jurisPK-SGB V, § 37 Rdnr. 59 ff.).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 5 KR 1905/10
    Nach der allgemeinen Ausschlussklausel des § 37 Abs. 3 SGB V besteht der Anspruch auf häusliche Krankenpflege nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann (dazu Senatsurteil vom 16.5.2012, - L 5 KR 5889/10 -).
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